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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2020 - L 10 SB 149/17   

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https://dejure.org/2020,76636
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2020 - L 10 SB 149/17 (https://dejure.org/2020,76636)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.08.2020 - L 10 SB 149/17 (https://dejure.org/2020,76636)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. August 2020 - L 10 SB 149/17 (https://dejure.org/2020,76636)
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  • BSG, 13.08.1997 - 9 RVs 1/96

    Anhaltspunkte für das Merkzeichen G

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2020 - L 10 SB 149/17
    Insoweit benennt Teil D Nr. 1 der VMG Regelfälle, in denen nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse die Voraussetzungen für das Merkzeichen ohne weitere Prüfung als erfüllt anzusehen sind (BSG, Urteil vom 13. August 1997, Az.: 9 RVs 1/96, SozR 3-3870 § 60 Nr. 2 zu der im Wesentlichen gleichlautenden Regelung in Nr. 30 der Anhaltspunkte 1996).

    Zugleich dienen die Regelfälle als Vergleichsmaßstab für solche nicht erwähnten Behinderungen, bei denen aufgrund anderer als der ausdrücklich genannten Erkrankungen wegen einer gleich schweren Auswirkung auf das Gehvermögen die Voraussetzungen des Merkzeichens festzustellen sind (BSG, Urteil vom 13. August 1997, a.a.O.).

  • BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 1/14 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen G - erhebliche Beeinträchtigung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2020 - L 10 SB 149/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts können psychische Störungen zwar zum Vorliegen der Voraussetzungen des Merkzeichens "G" führen (vgl. dazu Urteil des BSG vom 11. August 2015, Az. B 9 SB 1/14 R).
  • BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 7/06 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen "G" - Bewegungsunfähigkeit im Straßenverkehr

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2020 - L 10 SB 149/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts liegen die gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen "G" allerdings auch dann vor, wenn die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erst durch ein Zusammenwirken von Gesundheitsstörungen und großem Übergewicht erheblich beeinträchtigt wird (BSG, Urteil vom 24. April 2008, Az. B 9/9a SB 7/06 R).
  • LSG Bayern, 25.04.2018 - L 2 SB 199/17

    GdB bei Darmteilresektion nach Morbus Crohn

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2020 - L 10 SB 149/17
    Bei weiterhin bestehender Adipositas (Körpergröße 185 cm und Gewicht 115 kg, vgl. Bericht von Dr. R. vom 9. Mai 2019) ergibt sich trotz geklagter täglicher Durchfälle im Übrigen kein Hinweis auf eine erhebliche Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, wie sie für einen Einzel-GdB von wenigstens 50 zu fordern wäre (vgl. Teil B Nr. 10.2.2 der VMG; vgl. auch Bayerisches LSG, Urteil vom 25. April 2018, Az. L 2 SB 199/17, juris).
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